Stromee führt Wärmepumpen-Stromtarif ein - Solarserver

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@Steffen so ganz korrekt formuliert ist das mit dem „vom Netz nehmen“ aber nicht, oder ?

Der Begriff „drosseln“ oder „dimmen“ wäre zutreffender und würde weniger abschrecken

Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.

Quelle Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Regeln zum Dimmen neu an­ge­schlossener Wärme­pumpen

Die Wärmepumpe wird vom Netz genommen. In Berlin wird das aktuell Zeitbasierend gemacht.

Es wird in der Verteilung ein Trennrelais eingebaut das den Strom zur Wärmepumpe trennt.
Da ist dimmen der falsche Ausdruck.

…und der Ottonormalstromkunde kann wie genau nachvollziehen, ob Netzüberlast oder Netzbeschädigung droht?

Der Kunde merkt das erst wenn sein Gerät keine Spannung mehr hat.
Da steht Damm meistens etwas von EVU Sperre im Display der Anzeige.

Die Abschaltung kann auch via Impuls über die Netzleitung erfolgen je nach dem was der Netzanbieter nutzt.

@Micha Das abschalten trifft für ÄLTERE Anlagen zu - korrekt.
Für NEUE Wärmepumpen gilt das Drosseln.

Übergangsfristen ab 01.01.2024

Auch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern

Ganz einfach :

Die Netzbetreiber müssen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. So ist auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten muss.

Welche Website ist das?

@jano
Die in meinem initialen Posting verlinkte Seite

Wichtig :
Der Netzbetreiber (nicht der Stromanbieter) muss dir für die Möglichkeit des Dimmens auch eine Reduktion der Netzentgelte einräumen. Das können 100-200 € im Jahr sein, je nach Modul 1,2 oder drei

Ich empfehle hierzu die Seite der Bundesnetzagentur

Das bedeutet für Sie:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich steuerbare Verbrauchseinrichtungen dimmen lassen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden. Diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Netzentgeltreduzierung.

Quelle
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/artikel.html