Rechtslage bei Hausinstallationen an 230V?

Neulich bin ich bei der Installation eines Devolo-Dimmers in der Montageanleitung des Herstellers auf folgenden Hinweis gestoßen:

“Installationen an der Hausinstallation (230V) müssen durch ein in ein Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Arbeiten müssen durch eine Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation erfolgen”.

OK, ich vermute mal, das trifft auf die wenigsten von uns zu wenn sie solche Arbeiten eigenhändig durchführen. Und wahrscheinlich geht es hier auch hauptsächlich darum, dass sich der Hersteller rechtlich dagegen absichert, dass bei falscher Montage seiner Geräte er nicht haftbar gemacht werden kann. Verwundern tut mich aber schon der Hinweis, dass der Netzbetreiber hier auch noch ein Wörtchen mitzureden hat, wer denn solche Arbeiten durchführen darf. Ist natürlich auch klar, dass wenn ich hier irgendwas falsch verdrahte und später deswegen jemand zu Schaden kommt, ich ein verdammt großes Problem habe.

Ist das “müssen” hier also eine Verpflichtung oder eher der Hinweis, dass alles andere auf eigene Verantwortung geschieht? Sind euch diese Hinweise bei anderen Geräten auch schon mal über den Weg gelaufen?

also grundsätzlich haben Geräte die im haus angeschlossen werden immer Einfluss auf den Netzbetreiber.
sei es induktive oder Kapazitive lasten, oder extreme Stromabnehmer (Wärmepumpen oder ähnliches)
deswegen trifft es den Netzbetreiber immer, wenn du etwas daheim änderst. ich gehe davon aus, das dementsprechend der Netzbetreiber natürlich auch “grundsätzlich” ein Mitspracherecht daran hat, was du daheim an seinem netz betreibst.

Allerdings jetzt mal wieder auf den Boden der Realität zurück. ein Dimmer zu nutzen dürfte als so alltäglich gesehen werden, wie eine Ikea tradfri gegen eine normale Lampe auszutauschen. Ich würde vermuten das du hier über einen Standardsatz gestolpert ist, der dem Hersteller des Gerätes maximale Absicherung geben soll (was dann im Einzelfall mit Sicherheit zu prüfen ist)

Grundsätzlich ist es natürlich immer wichtig zu wissen was man tut. Wenn man selbst keine Ahnung von Elektrik hat, sollte man eine Fachkraft das machen lassen. Strom kann töten! Und kein Dimmer der Welt ist es wert wenn man durch Unkenntnis sein leben verliert.

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Nach deiner Argumentation müsste ich den Netzbetreiber fragen, wenn ich einen Fön einschalte. Dem ist natürlich nicht so. Im privaten Haus darf ich tun und lassen was ich will, solange dadurch niemand zu Schaden kommt. Und mit der Installation von irgendwelchen kleinen Smarthome-Teilen landest du auch nicht am Radar vom Netzbetreiber.

Zur ursprünglichen Frage: das haben sich Juristen ausgedacht um das Haftungsrisiko im Falle von Personenschäden bei nicht fachgerechter Installation auszuschließen. Im Prinzip ist es das selbe wie: Achtung! Heißer Kaffe kann heiß sein.

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Also das du zu Hause machen kannst was du willst ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Wenn ich daheim einen Motoren Park mit Drehstrom Motoren aufbaue, die durch ihre induktiv last Einfluss auf das Netz nehmen, bzw wenn ich genügend Strom verbrauche weil ich alle gleichzeitig einschalte dann hat der netzbetreiber durchaus das Recht da ein Wörtchen mitzureden.
Warum gibt es sonst rundsteuer Empfänger für Wärmepumpen die mir die Heizung bei Netz überlässt abschalten können und dürfen? Warum gibt es sperrzeiten vom netzbetreiber für eben jene Wärmepumpen wenn ich daheim doch alles machen darf was ich will?
Nein das ist eben nicht so.
Aber beim Rest sind wir einer Meinung. Dieser Satz dient mit Sicherheit nur der allgemeinen Absicherung ähnlich des heißen kaffee

Das ist aber schlicht und ergreifend eine Einschränkung deines Vertrages mit dem Netzbetreiber.
Ich bleibe bei meiner Aussage: du kannst tun und lassen was du willst solange dadurch niemand zu Schaden kommt.

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Wenn du “zu schaden kommst” durch “Nutzungsrechte nach versorgerbedingungen” ersetzt dann ja.
Hey. Wir leben in Deutschland. Hier gibt es für jeden scheiss eine Din oder ein Gesetz. Du kannst dir sicher sein das dein netzbetreiber dir ganz genau vorschreibt was du tun und lassen darfst. Und das einschalten einer Glühbirne ist mit Sicherheit erlaubt.

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Wenn du einen Vertrag verletzt, ist dies ein Schaden.

Die DIN ist als Norm grundsätzlich nicht bindend, sondern nur eine Empfehlung.

Genug OT für einen Abend. :wink:

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So mal als ansatz:

Die gesetzliche Grundlage der Regelung für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. In der aktuell gültigen Fassung ist in § 16 eindeutig Bezug auf die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e.V. (VDE) genommen worden, womit die DIN-VDE-Bestimmungen im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik einen quasi rechtsverbindlichen Status erhalten.

Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/din-vde-bestimmungen-rechtsverbindlich#ixzz5b0LyITi5

Was man darf oder nicht, sollte sich in den TAB des EVU befinden…

Habe gerade mal bei meinem Netzbetreiber geschaut. Er hat tatsächlich ein Installateurverzeichnis und bezieht sich dabei auf die sogenannte “Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung (NAV)”. Den Gesetzestext dazu findet man z.B. hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html

Entscheidend ist hierbei dann wohl der §13. In 2) findet sich dann auch der Hinweis aus der Montageanleitung. Und wer dann “selbst” Änderungen an seiner “Anlage” vornimmt, für den ist $19 noch von Bedeutung, zumindest “soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist.” Ich vermute mein Devolo-Dimmer gehört nicht dazu. :sweat_smile:
Verwunderlich finde ich das mit den Installateurverzeichnis trotzdem. Das würde ja bedeuten, ich darf mir meinen Handwerker nicht selber aussuchen, z.B. wenn das nun nicht gerade ein ortsansässiger Elektriker ist.

Freu dich nicht zu früh.
Handelt es sich bei dem Dimmer um ein Gerät, das in eine bestehende Steckdose eingesteckt wird oder handelt es sich um einen Dimmer, der fest mit der bestehenden Installation verbunden wird?
In letzterem Fall veränderst Du eine überpüfte und abgenommene Elektroinstallation. In diesem Fall muss die Elektroinstallation von einem Installateur aus dem Installateurverzeichnis neu überpüft und abgenommen werden.

Du darfst dir deinen Handwerker natürlich selbst raussuchen. Jedoch muss, bevor du die Elektroinstallation betreibst eine Überpüfung und Abnahme erfolgen. Diese Überpüfung und Abnahme wurde früher ausschließlich von dem EVU selbst durchgeführt. Heute darf die Überpüfung und Abnahme durch einen Installateur erfolgen, der in dem Installateurverzeichnis gelistet ist.

Hier noch eine ausführlichere Quelle: Haftung bei der Elektroinstallation

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