Ja. Aus Sicherheitsgründen, würde ich das auch nie machen. Ich finde es von der Einrichtung auch merkwürdig, dass es für die Bewohner nicht zumindest ein gemeinsames, gesichertes WLAN-Netzwerk gibt. Lediglich Besucher sollten (zeitweilig) ein ungesichertes Netz nutzen.
Es gäbe da noch den Stand Alone Modus, wo homee ein eigenes WLAN auf macht. Hat natürlich den ein oder anderen Nachteil, wie das man sich zum Steuern via App damit verbinden muss.
Danke für eure Einschätzung.
Ich bin auch hin und hergerissen…
Es handelt sich um eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung.
Die wenigsten können sich einen eigenen DSL Anschluss leisten.
Die Einrichtung selber hat ein WLAN für alle, was über einen Provider angeboten wird (wegen der Störerhaftung).
Damit es den Menschen möglichst leicht gemacht wird das Internet selbstständig zu benutzen hat das WLAN kein Kennwort sondern eine Vorschaltseite mit AGBs wie man es aus Geschäften/Cafés kennt.
Der Homee-Zugang wäre ja mit den Homee-Usern durch Passwort geschützt, es wäre auch mit verschlüsseltem WLAN wohl nicht schwierig das Kennwort rauszubekommen, wenn jemand der Schaden anrichten möchte, das wirklich wollen würde…
Edit: stand-alone ist dann wieder unpraktisch da ja auch das Internet genutzt werden soll…
Also nur mal so laut gedacht…
…ich würde einen WLAN AccessPoint mit dem WLAN der Einrichtung verbinden und den AP an den WAN-Port eines WLAN-Routers anschließen und so mein eigenes gesichertes (W)LAN mit Internetzugang betreiben. Zusätzlich verfügt nahezu jeder Router über wenigstens rudimentäre Firewallfunktionen, wodurch man sogar zusätzliche Sicherheit gewinnen könnte.
ABER!!!
Ob das so tatsächlich machbar sein wird, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, es gibt durchaus Möglichkeiten, dieses Szenario zu verhindern. Da kommt es doch sehr darauf an, wie der Dienstleister so „tickt“ und/oder wie die „Aufgabenstellung“ der Einrichtung für den Dienstleister aussieht.
Grundsätzlich richtig, es gibt laut unserer Rechtsabteilung allerdings schon noch Unterschiede zwischen Privatpersonen, Geschäften und Stiftungen (diakonischer Träger). Und vielleicht will mein Arbeitgeber auch einfach auf Nummer sicher gehen und sich möglichst umfangreich absichern.
ABER: die Störerhaftung begründet ja auch nur die Vorgehensweise der getroffenen Anbieterwahl, die Einrichtungen könnten auch einen eigenen Telekomanschluss haben und zur Verfügung stellen. Das Problem in der Umsetzung (homee an offenem WLAN betreiben) wäre damit nicht automatisch behoben.