wir haben so gut wie unser Haus verkauft. Homee soll im Haus bleiben. Nun habe ich zwei Fragen:
Übertragung auf neuen Eigentümer: Das dürfte recht einfach sein, oder? Einfach Email, Benutzer und Passwort ändern.
Elektroinstallation (z.B. Rollladen Aktoren): Ich habe die Rollladenaktoren selbst installiert, obwohl ich kein gelernter Elektriker bin. Ich habe das teilweise sauberer gemacht, als die Elektriker, insofern konnte ich das für mich verantworten. Ich frage mich nur gerade, wie es bei den neuen Eigentümern ist? Was würdet Ihr machen bzw. empfehlen bzw. weiß jemand die rechtliche Lage?
Du kannst da eigentlich „alles“ rein schreiben, solange die andere Partei das mitmacht und von einem Notar bestätigt wurde.
z.B.:
Entfernte Verwandte haben gerade eine Werkstatt verkauft. Da wurde im Vertrag festgehalten, dass bei später festgestellten Bodenverunreinigungen die Verkäufer noch bis zu 40.000 € haften müssen.
Im Prinzip bin ich da ganz bei Dir.
Am Ende ist es dann eine Frage der Beweispflicht.
Wer sagt denn, dass der neue Besitzer nicht dann selber auf die gleiche Weise Hand bei der Elektrik anlegt und es dann dadurch zu Problemen oder gar Schäden kommt.
Wer will da noch sagen, wer der vermeintliche Verursacher gewesen ist.
Explizit in den Kaufvertrag reinschreiben, dass teilweise Elektroinstallation von einem nicht Fachmann durchgeführt wurden und alle einzelnen Veränderungen (sprich UP-Aktoren oä) mit Installationsort benennen. Damit sind es „offene Mängel“, die der Unterzeichner mit Vertragsabschluss akzeptiert und über diese in Kenntnis gesetzt wurde. Damit sollte man eigentlich ausreichend abgesichert sein.
Wobei VDE ja auch eigentlich nur „privater Verein mit Empfehlungscharakter“ ist…
Das ist klar, dass es die Leistung nicht zum Nulltarif gibt
Aber die Handwerker zu bekommen ist ja momentan schon schwierig!
Außerdem müsste wahrscheinlich jede Stelle / Dose überprüft werden, oder?
Stimmt, Handwerker sind Mangelware. Und aufwändig wird die Prüfung. Da wird jeder sagen, dass er umfassend prüfen muss. Schließlich unterschreibt man ja auch dafür.
In den meisten Kaufverträgen für „gebrauchete Waren“ steht doch „gekauft, wie gesehen“. Wenn es dann einen versteckten Mangel gibt, den der Verkäufer nachweislich gekannt, aber verschwiegen hat, kann man evtl. vor Gericht noch was machen. Wenn Du aber im Kaufvertrag schon auf den Fakt hinweist, kann der Käufer entweder vom Kauf Abstand nehmen oder ggf. eine Minderung des Kaufpreises (wegen des Risikos) erwirken. Das sollte für beide Parteien fair sein.
Die Frage bleibt aber, was da vor Gericht bestand hat wenn im schlimmsten Fall jemand ernsthaft zu Schaden kommt. Irgendjemand hat ja Schuld und da wird so lange gesucht, bis der gefunden wird.
Genau das ist die Unsicherheit, die ich habe. Kann ich mich vor allen potenziellen Schadenersatzansprüchen absichern, wenn ich darauf aufmerksam mache?
Im deutschen Recht gibt es drei Stufen der Schuld. Fahrlässig, grob Fahrlässig oder Vorsatz. Bei den beiden letzten kann es ernst werden. ich weiß jetzt allerdings nicht, ob du durch die Unterschrift evtl. die Verantwortung an den Nachfolger abgibst. Schließlich ist dieser ja dann verantwortlich für seinen Besitz. Er muss es ja nicht so betreiben, kann sich ja dann auch selber um eine Prüfung kümmern.
Wenn Du eine Ware mit bekanntem Mangel kauftst und verursachst/erleidest damit einen Schaden, der durch den Mangel verursacht wurde, kannst Du Dich nicht rausreden, dass der Verkäufer schuld ist. Dann handelst Du fahrlässig, wenn Du den Mangel nicht vorher abstellst.
Tatsächlich haben Normen die einen Branchenstandard darstellen gerne mal vor Gericht gesetzescharakter.
Vielleicht mal hier noch meine Laienmeinung:
Was bisher (für mich) aus deinen Ausführungen noch nicht rausgekommen ist: Wäre der Käufer denn einverstanden die UP-Module drin zu lassen?
Ansonsten wirklich schwieriges Thema. Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob man wirklich alles immer ausschließen kann. Irgendwo hört es dann auch auf. Ansonsten könnte man auch schreiben: „Für die Leiche im Keller ist der Käufer verantwortlich zu machen“.
Auch der Notar schreibt nicht immer alles in den Vertrag. Wie schon vorgeschlagen, würde ich den Notar erstmal ansprechen, wie der das Thema sieht. Vor allem ob und wie genau er das in den Vertrag schreiben würde. Der kann für sein Geld auch ruhig mal mehr machen, als nur Textbausteine in ein Worddokument zu kopieren
Flankierend absichern könntest du das Thema noch, wenn du einen Anwalt um seine Meinung bittest (vielleicht über eine Hotline deiner Rechtsschutzversicherung?).
Im Zweifel ist es ja auch weniger der Staatsanwalt als die Versicherung die da Stunk machen wird. Und wenn im Raum steht, dass mehrere hunderttausende nicht rechtzeitig ausbezahlt werden, wird auch der Käufer sich auf einmal an vieles nicht mehr erinnern. Es kommt hier also tatächlich drauf an, dass das Thema wasserdicht ist.
Praktisch ist das o.g. ein ziemlich unwahrscheinlicher worst case. Die UP-Module sind nun seit einiger Zeit drin und das Haus wird doch sicherlich durch Sicherungsautomaten und FI abgesichert sein, oder?
Die Frage wird also sein: Wie ruhig möchtest du schlafen können?
Du kannst ja auch in betracht ziehen, z.B. die Module nur von der Phase zu trennen und ansonsten eingebaut zu lassen. Die Rollos gehen totzdem und wenn der Käufer die Module nutzen will, dann muss er sie aktiv wieder unter Strom setzen.