Tatsächlich haben Normen die einen Branchenstandard darstellen gerne mal vor Gericht gesetzescharakter.
Vielleicht mal hier noch meine Laienmeinung:
Was bisher (für mich) aus deinen Ausführungen noch nicht rausgekommen ist: Wäre der Käufer denn einverstanden die UP-Module drin zu lassen?
Ansonsten wirklich schwieriges Thema. Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob man wirklich alles immer ausschließen kann. Irgendwo hört es dann auch auf. Ansonsten könnte man auch schreiben: „Für die Leiche im Keller ist der Käufer verantwortlich zu machen“.
Auch der Notar schreibt nicht immer alles in den Vertrag. Wie schon vorgeschlagen, würde ich den Notar erstmal ansprechen, wie der das Thema sieht. Vor allem ob und wie genau er das in den Vertrag schreiben würde. Der kann für sein Geld auch ruhig mal mehr machen, als nur Textbausteine in ein Worddokument zu kopieren 
Flankierend absichern könntest du das Thema noch, wenn du einen Anwalt um seine Meinung bittest (vielleicht über eine Hotline deiner Rechtsschutzversicherung?).
Im Zweifel ist es ja auch weniger der Staatsanwalt als die Versicherung die da Stunk machen wird. Und wenn im Raum steht, dass mehrere hunderttausende nicht rechtzeitig ausbezahlt werden, wird auch der Käufer sich auf einmal an vieles nicht mehr erinnern. Es kommt hier also tatächlich drauf an, dass das Thema wasserdicht ist.
Praktisch ist das o.g. ein ziemlich unwahrscheinlicher worst case. Die UP-Module sind nun seit einiger Zeit drin und das Haus wird doch sicherlich durch Sicherungsautomaten und FI abgesichert sein, oder?
Die Frage wird also sein: Wie ruhig möchtest du schlafen können?
Du kannst ja auch in betracht ziehen, z.B. die Module nur von der Phase zu trennen und ansonsten eingebaut zu lassen. Die Rollos gehen totzdem und wenn der Käufer die Module nutzen will, dann muss er sie aktiv wieder unter Strom setzen.