ich habe aktuell einen defekte Steckdose zuhause, die sich noch in der Garantie befindet. ( 1 1/2 Jahre alt)
Der Verkäufer hat die Schadensmeldung angenommen, kann aber keinen Ersatz liefern, da die Steckdose durch einen Nachfolger ersetzt wurde und nicht mehr zu beschaffen ist.
Das ist für mich natürlich blöd, weil der Nachfolger ~75% mehr kostet.
Ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, Ersatz zu beschaffen?
Ja, den gleichen Artikel kann er nicht mehr beschaffen, aber einen gleichwertigen bezogen auf die Funktionen.
Wer kennt sich mit diesem Thema aus und kann mir einen Rat geben?
hallo,
du musst die freiwillige Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheiden. bei der Gewährleistung kannst du Reparatur verlangen, musst aber ggf beweisen, dass ein Mangel bestanden hat
Angenommen der Händler akzeptiert deine Mangelanzeige und kann nicht reparieren, kann aber aus Unmöglichkeit das Gerät nicht mehr tauschen, dann könntest du vom Vertrag zurücktreten. Dann bekommst du dein Geld abzüglich Nutzungen zurück. Schlag dem Händler doch vor, das Nachfolgegerät mit einer Zuzahlung zu nehmen. Vielleicht 50%. Hier kannst du verhandeln. Damit ist beiden, dir und dem Händler, geholfen.