kurze Frage: Was haben Rauchmelder mit der Versicherung zu tun? Sie dienen doch in erster Line als Personenschutz und nicht zum Schutz des Hausrats etc. Dachte ich zumindest immer, denn wenn niemand zu Hause ist dürften die Teile ziemlich wirkungslos sein wenn sie nicht gerade Smart sind…
. Oder kann mir die Versicherung Leistungen kürzen verweigern wenn ich keine Rauchmelder nach der DIN habe
Hat mal jemand ein Bild vom Template für die Teile? Können die Anderes als Rauch melden?
[…] Im Paragraf 8 des GDV-Grundvertrags wird darauf hingewiesen, dass Immobilieneigentümer mit einer Gebäudeversicherung zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ , verpflichtet sind. […] Quelle: https://www.finanzen.de/gebaeudeversicherung/rauchmelder
Lt. Artikel hat der GDV zwar gesagt, dass es keine Leistungskürzungen aufgrund von fehlenden (ich denke Rauchmelder die nicht der Vorgabe entsprechen sind da im äußersten Zweifel gleich zu behandeln) Rauchmeldern gibt, aber streng nach Vertrag wäre ein nicht-DIN-entsprechender Rauchmelder grobe Fahrlässigkeit. Wenn es um viel Geld geht, werden Verträge ja grundsätzlich so streng ausgelegt, wie möglich.
Ich hatte das auch so gelesen wie @anon11314990. Es dürften gar keine nicht zertifizierten RM verkauft werden in Deutschland.
Habe auch bei Abus auf der Seite geschaut, da gibt es leider keine Angabe zu.
Ja, seit 2008 dürfen keine nicht nach DIN 14604 zertifizierten Rauchwarnmelder in Deutschland auf den Markt gebracht werden.
Sollte das bei den Abus der Fall sein, gehen sie halt retour. Kann ich mir aber nur schwer vorstellen.
Kann mal jemand bei sich nachsehen, ob auf oder in dem Gerät irgendwo EN 14604 steht?
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